Begriff Spielerberater

Die Tätigkeit des Spielerberaters fällt unter den Begriff der Berufsberatung i.S.v. § 30 SGB III. Der Spielerberater hat sich im Laufe der Zeit vom reinen Spielervermittler hin zum Athletenmanager mit einer Rundum-Betreuung für Profisportler, entwickelt. Im Gegensatz zum Spielervermittler umfasst die Tatigkeit des Spielerberaters einen wesentlich größeren Aufgabenbereich, welcher zur Definition Spielerberater hinzugezogen werden sollte. Zur Aufgabe des Beraters gehört unter anderem:

  • Förderung der sportlichen Karriere des Sportlers
  • Aufbau und Durchführung einer Vermarktungsstrategie
  • Mentale Unterstützung der Sportler
  • Rechtliche und steuerrechtliche Beratung
  • Beratung der Vermögensanlagen
  • Nachsportliche Karriereplanung

So ist der Spielerberater desgleichen Manager des Sportlers und kann daher mit einem Agenten verglichen werden.

Definition Spielervermittler

Seit dem 1. April 2015 gilt das neue Reglement zur Arbeit mit Vermittlern. Es löste das bis zum 31. März 2015 geltende Lizenzierungsverfahren für Spielervermittler ab. Der DFB ist, wie andere Verbände auch, verbandsrechtlich verpflichtet, die in dem FIFA-Reglement zur Arbeit mit Vermittlern enthaltenen Mindeststandards/-anforderungen umzusetzen und in ein nationales Reglement zu überführen. Das jeweilige nationale Reglement gilt für alle dem Verband zugehörigen Vereine/Kapitalgesellschaften (nachfolgend zusammenfassend Vereine genannt) und Spieler sowie für die Vermittler, die auf dem jeweiligen Verbandsgebiet, hier also Deutschland, tätig werden wollen, egal ob in Deutschland ansässig oder mit Sitz in Deutschland. Das Reglement regelt die Inanspruchnahme von Diensten eines Vermittlers durch Spieler und Vereine für den Abschluss von Berufsspielerverträgen (Vertrags- und Lizenzspieler) zwischen einem Spieler und einem Verein sowie den Abschluss einer Transfervereinbarung zwischen zwei Vereinen. Ist ein Vermittler an einer dieser Transaktionen beteiligt, muss er gemäß § 3 des Reglements registriert werden. (Quelle: DFB)

Mehr Informationen zum Reglement finden Sie hier:  REGLEMENTS

Ein Spielervermittler ist jede natürliche oder juristische Person, die gegen Entgelt oder kostenlos Spieler und/oder Vereine bei der Verhandlung im Hinblick auf den Abschluss eines Profivertrags oder Vereine bei Verhandlungen im Hinblick auf den Abschluss einer Transfers vertritt. Als „Fifa Player Agent“ werden alle natürlichen Personen bezeichnet, die vom Fußball-Weltverband Fifa und den jeweiligen Landesverbänden nach dem alten Verfahren lizenziert wurden, regelmäßig und gegen Entgelt Spieler mit einem Verein zur Begründung eines Arbeitsverhältnisses beziehungsweise zwei Vereine zur Begründung eines Transfers zusammen zu führen. Tätigkeiten und Leistungen, die über das Zusammenführen zweier Parteien zur Begründung eines Arbeitsverhältnisses bzw. zur Begründung eines Transfers gegen Entgelt hinausgehen, fielen nicht unter den Begriff der Spielervermittlung und wurden von verbandsrechtlicher Seite nicht weiter geregelt. Berater bieten jedoch eine Vielzahl weiterer Leistungen an, wie etwa die Vertretung der Klienten bei Vertragsverhandlungen, Steuerberatung, Rechtsberatung, Karriereplanung, Marketing und Altersvorsorge. Für Spieler hat dies den Vorteil, dass sie sich voll auf den Sport konzentrieren können und sich um die administrativen Aufgaben keine Gedanken machen müssen.

Spielerberateragenturen

Neben den klassischen Spielerberatern gibt es immer mehr professionelle Berateragenturen. Fast jeder Profifußballer wird von einem Spielerberater bzw. einer Beratungsagentur betreut. In größeren Spielerberateragenturen wie SportsTotal, arena11, Rogon oder PRO Profil stehen laut transfermarkt.de durchschnittlich über 100 Sportler unter Vertrag.

Spielerberater werden

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